Ein Bild generieren und in einen Artikel übernehmen
AnwenderMit dem Bildgenerator erzeugen Sie aus einer Textbeschreibung ein Bild — auf Wunsch mit Wissen aus Ihren Vaults angereichert — und übernehmen es anschließend in einen Artikel Ihrer Wissensbasis.
Schritt für Schritt
Section titled “Schritt für Schritt”- Bildgenerator öffnen — über den Menüpunkt Bildgenerator.
- Rahmen festlegen — Provider und Modell wählen, dazu Seitenverhältnis und Bildgröße. Je nach Modell lassen sich Referenzbilder angeben (bis zu 4, bei manchen Modellen weniger oder keines).
- Bild beschreiben — schreiben Sie in das Prompt-Feld, was zu sehen sein soll.
- Optional: Prompt optimieren — über Prompt optimieren reichert CompanyWizard die Beschreibung mit Wissen aus Ihren Vaults an; die verwendeten Quellen erscheinen als „Basierend auf: …”.
- Generieren — das Bild wird aus dem (optimierten) Prompt gerendert; ohne Optimierungsschritt nutzen Sie Direkt ausführen. Über Verfeinern erzeugen Sie mit einer Anpassungsanweisung eine überarbeitete Variante. Alle Ergebnisse sammelt die Galerie.
- In einen Artikel übernehmen — speichern Sie das Bild aus der Galerie und fügen Sie es in den gewünschten Wissensartikel ein (Artikel in der Wissensbasis öffnen oder neu anlegen und das Bild einbetten).
Gut zu wissen
Section titled “Gut zu wissen”- Wissensanreicherung (RAG) wirkt nur im Schritt Prompt optimieren, nicht beim reinen Erzeugen. Sie ist rollenbasiert auf die für Sie sichtbaren Inhalte beschränkt.
- Externes Bildmodell? Arbeiten Sie mit einem Modell, das als Externer Anbieter (eigener Schlüssel) gekennzeichnet ist, gehören keine Fotos von Personen und keine Aufnahmen von Dokumenten mit personenbezogenen Daten in die Referenzbilder — die prüft der PII-Schutz nicht. Erkannte Namen im Prompt ersetzt er durch Platzhalter wie
[PERSON_1]. → Datenschutz bei externen Bildanbietern - Galerie — Bilder werden mit Provider, Modell, Maßen und Datum gespeichert und lassen sich durchsuchen und löschen.
- Kennzeichnungspflicht: Für KI-generierte Bilder gilt die Kennzeichnung nach Art. 50(2) EU-AI-Act — beachten Sie sie spätestens beim Einsatz außerhalb der App.
Wie es weitergeht
Section titled “Wie es weitergeht”- Bildgenerator — alle Funktionen im Überblick
- Art. 50(2)-Kennzeichnung KI-Bilder
- Vertiefung: RAG & Suche