EU-AI-Act: Hinweise für Betreiber
Admin⚖️ Keine Rechtsberatung. Dieser Artikel fasst die wichtigsten Punkte allgemeinverständlich zusammen. Verbindlich sind die rechtlichen Dokumente von evanto (insbesondere die Betreiber-Hinweise und die Lizenzbedingungen § 7) sowie die geltende Fassung der KI-VO.
Wenn Sie CompanyWizard im Unternehmen einsetzen, sind Sie Betreiber („Deployer”) im Sinne der EU-KI-Verordnung. evanto ist Anbieter des KI-Systems; nutzen Sie eigene Modellzugänge (Bring your own key), sind deren Anbieter die GPAI-Anbieter. Einige Pflichten treffen Sie als Betreiber unmittelbar.
Ihre Kernpflichten in Kürze
Section titled “Ihre Kernpflichten in Kürze”- KI-Kompetenz sicherstellen (Art. 4). Anwender brauchen ein KI-Grundverständnis. → KI-Kompetenz für Anwender
- Transparenz (Art. 50 Abs. 1). Wo nicht offensichtlich, darauf hinweisen, dass mit einem KI-System interagiert wird.
- Veröffentlichte KI-Inhalte offenlegen (Art. 50 Abs. 4). KI-generierte Texte zu Themen öffentlichen Interesses sowie KI-Bilder/-Medien („Deepfakes”) bei Veröffentlichung kennzeichnen. → KI-Bild-Kennzeichnung
- Verbotene Praktiken vermeiden. Keine nach der KI-VO verbotenen Einsätze.
- Menschliche Aufsicht. KI-Ausgaben nicht ungeprüft übernehmen — die fachliche Letztentscheidung bleibt beim Menschen.
- Datenschutz (DSGVO). Für die eingestellten Inhalte bleiben Sie verantwortlich. → DSGVO/AVV
Wann wird Ihr Einsatz hochrisikorelevant?
Section titled “Wann wird Ihr Einsatz hochrisikorelevant?”Im allgemeinen Büro- und Wissenseinsatz ist CompanyWizard kein Hochrisiko-System. Die Einstufung folgt aber Ihrem Einsatzzweck: Nutzen Sie es für Anhang-III-Zwecke — etwa Bewerberauswahl/Personalbewertung, Zugang zu wesentlichen Leistungen, Kreditwürdigkeit, kritische Infrastruktur — können zusätzliche Betreiberpflichten entstehen (menschliche Aufsicht, Protokollierung, Information Betroffener, ggf. Datenschutz-Folgenabschätzung). Im Zweifel vor einem solchen Einsatz Rücksprache halten.
Wer macht was?
Section titled “Wer macht was?”| Thema | evanto (Anbieter) | Sie (Betreiber) |
|---|---|---|
| KI-Kompetenz | eigenes Team | eigene Anwender |
| Kennzeichnung KI-Inhalte | technische Markierung (Bild-Studio) | Offenlegung bei Veröffentlichung |
| Hochrisiko-Einsatz | nicht hochrisiko-vorgesehen | Pflichten je nach Einsatzzweck |
| Inhalte/Daten | self-hosted: kein Zugriff | datenschutzrechtlich verantwortlich |
Rechtsstand
Section titled “Rechtsstand”Die KI-VO wird durch den „Digital Omnibus zur KI” angepasst (politische Einigung Mai 2026, zum Stand dieses Entwurfs noch nicht in Kraft). Einzelne Fristen können sich bei der Schlussfassung noch ändern; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung.