Art. 50(2)-Kennzeichnung KI-generierter Bilder
Admin⚖️ Keine Rechtsberatung. Allgemeinverständliche Zusammenfassung; verbindlich sind die rechtlichen Dokumente von evanto und die geltende Fassung der KI-VO.
Die KI-VO verlangt, dass KI-generierte Inhalte als solche erkennbar sind. Das betrifft den Bildgenerator von CompanyWizard auf zwei Ebenen: die technische Kennzeichnung durch evanto (als Anbieter) und Ihre Offenlegung bei der Veröffentlichung (als Betreiber).
Was evanto übernimmt (Anbieterpflicht, Art. 50 Abs. 2)
Section titled “Was evanto übernimmt (Anbieterpflicht, Art. 50 Abs. 2)”CompanyWizard versieht im Bildgenerator erzeugte Bilder technisch maschinenlesbar als KI-generiert (Metadaten/Wasserzeichen, Richtung C2PA). Diese Anbieterpflicht greift nach aktuellem Rechtsstand ab 02.12.2026 (Frist durch den Digital Omnibus von 02.08.2026 verschoben; noch nicht endgültig in Kraft). Im Bildgenerator selbst werden außerdem Original- und optimierter Prompt transparent angezeigt. → Bildgenerator
Sind solche signierten Content Credentials (C2PA-Herkunftsdaten) in einem erzeugten Bild vorhanden, zeigt der Bildgenerator sie in der Galerie-Detailansicht an → Content Credentials (C2PA).
Was Sie übernehmen (Betreiberpflicht, Art. 50 Abs. 4)
Section titled “Was Sie übernehmen (Betreiberpflicht, Art. 50 Abs. 4)”Veröffentlichen Sie KI-generierte oder -veränderte Bilder/Medien („Deepfakes”) — oder KI-generierte Texte zu Themen öffentlichen Interesses —, müssen Sie dies offenlegen. Die technische Markierung der Datei entbindet nicht von der sichtbaren Kennzeichnung im Veröffentlichungskontext.
Rote Linie
Section titled “Rote Linie”Der Bildgenerator darf nicht für nach der KI-VO verbotene Inhalte genutzt werden (u. a. nicht-einvernehmliche intime Inhalte, CSAM). → EU-AI-Act: Hinweise für Betreiber
Rechtsstand
Section titled “Rechtsstand”Der Digital Omnibus zur KI (politische Einigung Mai 2026) ist zum Stand dieses Entwurfs noch nicht in Kraft; die genannte Frist kann sich verschieben. Maßgeblich ist die geltende Fassung.